Brandschutz? Alles klar mit COMPAIR® flow!

COMPAIR® flow 150
COMPAIR® flow 150

COMPAIR® flow-Kunststoffkanäle von Naber sind bei herkömmlicher Verlegung in Häusern und Wohnungen bis 400 Quadratmeter Fläche brandschutzrechtlich zulässig. Sie benötigen auch keine nichtbrennbare Verkleidung.

Immer wieder kommen Fragen nach der brandschutzrechtlichen Beurteilung von Kunststoffkanälen für Dunstabzugshauben auf. Die juristischen Grundlagen sind nicht einfach. Deshalb haben wir den Fachanwalt Norbert Küster aus Düsseldorf beauftragt, diese Frage zu klären.

Sein Gutachten ist eindeutig: Für die brandschutzrechtliche Eignung ist nicht das Produkt, sondern sein Einsatzgebiet ausschlaggebend. Will heißen: In den allermeisten Fällen sind normal entflammbare Kunststoffkanäle (zertifiziert nach DIN 4102-B2) zulässig. Dazu gehört auch das komplette Sortiment von COMPAIR® flow.

 

COMPAIR® flow 150 Rohrset Muldenlüfter
COMPAIR® flow 150 Rohrset Muldenlüfter

Maßgeblich für den Brandschutz in Gebäuden ist nach §§ 29 bis 31 Musterbauordnung die Abschottung von Nutzungseinheiten durch geeignete Wände und Decken in Brandschutzabschnitte. Diese Abschnitte sind in großen Gebäuden durch geeignete Decken und Wände voneinander getrennt. Die Landesbauordnungen legen die Standardgröße dieser Nutzungseinheiten mit maximal 400 Quadratmetern fest.

Für Sie als Architekt, Küchenplaner oder Installateur heißt das: Solange Sie die Abluftleitung innerhalb einer bis zu 400 Quadratmeter großen Wohnung oder einem Haus verlegen und diese von dort aus ins Freie führt, können Sie COMPAIR® flow verwenden. Diese Regelung gilt auch für Nichtwohn-Gebäude.

 

COMPAIR STEEL flow®
COMPAIR STEEL flow®

Bei Führung durch Brandschutzwände und -decken: COMPAIR STEEL flow®

Verlegen Sie einen Luftkanal durch Trennwände oder Brandschutzwände in andere brandschutzrechtliche Nutzungseinheiten oder verläuft dieser in vertikalen Lüftungsschächten, sind Sie mit COMPAIR STEEL flow® auf der sicheren Seite.

Nur dann fordert § 41 Abs. 2 und 3 der Musterbauordnung nichtbrennbares Material. COMPAIR STEEL flow® ist nach DIN 16501-A1 als nichtbrennbar zertifiziert und hat die gleichen, passgenauen Abmessungen und die gleiche hervorragende lüftungstechnische Performance wie die Kunststoffvariante. COMPAIR STEEL flow® eignet sich zudem für die druckfeste Verlegung im Fußbodenaufbau, freihängend als gestalterisches Element im Loftambiente oder für Projekte im Ausland mit abweichenden Anforderungen.

 

COMPAIR STEEL flow® Bodenverlegung
COMPAIR STEEL flow® Bodenverlegung

Lüftungsanlagenrichtlinie ist nachrangig

Jemand argumentiert mit der Lüftungsanlagerichtlinie (LüAR) ? Auch hier können Sie beruhigt sein. Diese interne Verwaltungsvorschrift ist gegenüber der Musterbauordnung nachrangig und kommt nur in den oben genannten Fällen zur Anwendung.

 

Sie wollen es genau wissen oder brauchen das Gutachten für Ihren Auftraggeber? Hier finden Sie es zum kostenfreien Download.